
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 38/20 (BFH) |
§§: | EStG § 13, EStG § 21, EStG § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, EStG § 21 Abs. 3 |
Schlagwörter | Einkunftsart, Abgrenzung, Wirtschaftlicher Zusammenhang, Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Durchschnittssatzgewinnermittlung |
Rechtsfrage: | Gehören Einnahmen aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) oder zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) und sind als solche bei der Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns nach § 13 a EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 23.09.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3909/18 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 17 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.05.2023 |
Erledigungs-Az: | VI R 38/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 10 73 |