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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 61/13 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, BGB § 1615 l
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Unterhaltspflicht
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch nach dem Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze ab dem Jahr 2012 für ein Kind, das sich in Ausbildung befindet und ein eigenes Kind hat? Besteht ein vorrangiger Unterhaltsanspruch der Kindesmutter gegenüber dem Kindesvater nach § 1615 l BGB? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 14.11.2013
Vorinstanz/AZ: 12 K 1256/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 09 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.04.2014
Erledigungs-Az: III R 61/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache