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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 76/04 |
§§: | BewG § 11 Abs. 2 Satz 2, VStR Abschn 11 Abs. 4 |
Schlagwörter | Anteilsbewertung, Stuttgarter Verfahren, Holding, Darlehen, Kaskadeneffekt |
Rechtsfrage: | Anteilsbewertung nach dem sog. Stuttgarter Verfahren einer Holdinggesellschaft: Sind bei der Ermittlung des gemeinen Werts der Anteile einer Holdinggesellschaft, deren Vermögen sich zu wesentlichen Teilen nicht nur aus den Beteiligungen, sondern auch aus niedrig verzinslichen Darlehensforderungen gegen die Tochtergesellschaften zusammensetzte, die Ertragseffekte (sog. Kaskadeneffekt) aus den Darlehensgewährungen zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 12.10.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2422/02 BA |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 339 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 09 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.01.2006 |
Erledigungs-Az: | II R 76/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 25 63 |