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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 50/05 |
§§: | EStG § 19 Abs. 1, BGB § 612 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Nachzahlung, Vermögensübertragung, Vergütungsanspruch |
Rechtsfrage: | Entgelt aus fehlgeschlagener Vergütungserwartung als Arbeitslohn. Sind Zahlungen, die der Kläger von seinem Vater auf der Grundlage eines zwischen ihnen geführten arbeitsgerichtlichen Verfahrens für die über 20 Jahre dauernde und nur gegen Taschengeld und Naturalleistungen geleistete Arbeit als Landwirtschaftsmeister auf dem elterlichen Betrieb erhalten hat, Arbeitslohn oder eine nicht einkommensteuerliche Vermögensmehrung wegen der nicht erfolgten Hofübertragung (Ausgleichszahlung für eine entgangene Vermögensübertragung)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 164/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 01 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.05.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 50/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 28 64 |