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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 58/02 |
| §§: | KN Pos. 3004, KN Pos. 20 |
| Schlagwörter | Einreihung, Arzneiware, Ergänzungslebensmittel, Produktionserstattung, Zucker |
| Rechtsfrage: | Ist für ein Multivitamin-Tonikum, das der Vitaminprophylaxe dient, als Arzneiware Produktionserstattung Zucker zu gewähren (Arzneiware - Ergänzungslebensmittel)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 24.09.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 54/98 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 10 30 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 04.11.2003 |
| Erledigungs-Az: | VII R 58/02 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 05 74 |