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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 21/03 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionszusage, Gesellschaftergeschäftsführer, Rückdeckungsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsrente |
Rechtsfrage: | Zusage einer Erwerbsunfähigkeitsrente für Gesellschafter-Geschäftsführer: Kann eine GmbH für die Zusage einer Rente im Fall der Erwerbsunfähigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers erfolgswirksam eine Rückstellung bilden, auch wenn hierfür eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen worden ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 19.03.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1001/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 941 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 88 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.01.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 21/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 17 29 |