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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 59/13 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Werbungskosten, Doppelte Haushaltsführung, Zweitwohnung, Entfernung, Wohnort
Rechtsfrage: Stellen Aufwendungen für die Unterhaltung einer Zweitwohnung, die näher am Familienwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt, Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 27.06.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 4315/12 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 26 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2014
Erledigungs-Az: VI R 59/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 32 51