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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 76/06 |
| §§: | KStG § 17 Satz 2 Nr. 2, KStG § 14, AktG § 302 Abs. 3 |
| Schlagwörter | Ergebnisabführungsvertrag, Verlustübernahme, Vereinbarung |
| Rechtsfrage: | Steuerrechtliche Anerkennung eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen einer GmbH & Co. KG und einer GmbH: Erfordert die Vorschrift in § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG, wonach eine Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG "vereinbart" sein muss, dass in der schriftlichen Vertragsurkunde eine ausdrückliche Wiederholung des Gesetzeswortlauts von § 302 Abs. 3 AktG oder ein ausdrücklicher Hinweis auf die entsprechende Geltung dieser Vorschrift enthalten sein muss? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 19.01.2006 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 791/05 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 23 80 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.06.2008 |
| Erledigungs-Az: | IV R 76/06 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 45 10 |