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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 45/00 |
§§: | AO 1977 § 233 a Abs 2 a |
Schlagwörter | Verzinsung, Gewinnverteilung, Zinsen, Steuernachforderung |
Rechtsfrage: | Kommt ein nach § 233 a Abs. 2 a AO 1977 abweichender Zinslauf auch dann zur Anwendung, wenn eine GmbH nach Ablauf des Veranlagungszeitraums einen Gewinnverteilungsbeschluss fasst? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 14.03.2000 |
Vorinstanz/AZ: | II 228/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 62 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.11.2000 |
Erledigungs-Az: | I R 45/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 07 01 |