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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 40/13 (BFH) |
§§: | EStG § 13, EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Entschädigung, Betriebserweiterung, Verzicht, Rechnungsabgrenzung, Laufzeit |
Rechtsfrage: | Ist eine Entschädigung, die ein Landwirt dafür erhält, dass er die auf seinem Hof betriebene Schweinehaltung dauerhaft und insbesondere unter Verzicht auf bauliche Veränderungen bzw. Erweiterungen auf den gegenwärtigen Umfang begrenzt, einer passiven Rechnungsabgrenzung zugänglich, und welcher Zeitraum ist dabei ggf. zugrunde zu legen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1613/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 12 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.02.2017 |
Erledigungs-Az: | VI R 96/13 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 96/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 10 52 |