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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 48/98
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3, EStG § 36 a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 3, KStG § 44
Schlagwörter Körperschaftsteuer, Anrechnung, Kapitaleinkünfte, Änderung, Festsetzungsverjährung, Steuerbescheid
Rechtsfrage: Muß das FA den Einkommensteuerbescheid des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH in Bezug auf den Ansatz anrechenbarer Körperschaftsteuer als Kapitaleinkünfte ohne Anrechnung dieser Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuerschuld nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 ändern, wenn sich ergibt, daß bei der GmbH erfolglos wegen rückständiger Körperschaftsteuer vollstreckt und die Sequestration angeordnet worden ist? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.03.1998
Vorinstanz/AZ: 9 K 3151/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.03.1999
Erledigungs-Az: I R 48/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 15 44