Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 66/05
§§: EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, EStG § 17 Abs. 2, GmbHG § 32 a Abs. 3 Satz 3
Schlagwörter Darlehensverlust, Krise, Anschaffungskosten, Sanierungsprivileg, Wesentliche Beteiligung
Rechtsfrage: Führt bei Darlehen, die in der Krise der Gesellschaft gewährt werden und die zur Sanierung der Gesellschaft objektiv geeignet waren und auch subjektiv mit Sanierungswillen gewährt wurden, das ab 1.1.1998 geltende zivilrechtliche Sanierungsprivileg des § 32 a Abs. 3 Satz 3 GmbHG dazu, die Veranlassung der Darlehensgewährung durch das Gesellschaftsverhältnis zu verneinen und damit die Darlehensverluste nicht als nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 Abs. 2 EStG zu qualifizieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.10.2005
Vorinstanz/AZ: 11 K 2558/04 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 110
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 05 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.2008
Erledigungs-Az: IX R 63/05
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 63/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 40 75