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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 7/09 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 1, AO § 39, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2
Schlagwörter Durchgangserwerb, Wirtschaftliches Eigentum, Wesentlichkeitsgrenze, Wesentliche Beteiligung, Juristische Sekunde
Rechtsfrage: Bestimmung der Beteiligungsquote i.S. des § 17 Abs. 1 EStG bei im vorhinein bereits erfolgter Vereinbarung einer Unterbeteiligung atypischer Art (in Höhe von 5,1 %) an einem noch zu erwerbenden GmbH-Anteil (in Höhe von 15 %): Kommt überhaupt, und wenn ja, in welcher Konstellation der zivilrechtlichen Rechtsfigur des sog. "Durchgangserwerbs" bzw. der "juristischen Sekunde" im Rahmen des Beteiligungserwerbs i.S. des § 17 EStG eine eigene Daseinsberechtigung zu? Sind treuhänderische Gesellschaftsbeteiligung und Unterbeteiligung atypischer Art steuerlich gleich zu behandeln oder sind (und wenn ja, welche?) Unterschiede zu beachten? Mangelhafte Sachaufklärung und Verstoß gegen Art. 103 GG, § 96 Abs. 2 FGO (Überraschungsentscheidung)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 03.06.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 1712/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 16 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.2011
Erledigungs-Az: IX R 7/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 11 59