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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 43/05
§§: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2, EStG 2001 § 52 Abs. 37 b, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Währung, Kursverfall, Rückwirkung, Verfassung, Finanzinnovation
Rechtsfrage: Rückwirkende Anwendung der durch das StÄndG 2001 geänderten Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG -Berechnung der Marktrendite bei Finanzinnovationen in ausländischer Währung nur für den Unterschied zwischen dem Entgelt für den Erwerb und den Einnahmen aus der Veräußerung, so dass Wechselkursschwankungen zwischen Kauf und Verkauf unberücksichtigt bleiben-- verfassungsrechtlich unzulässig (echte Rückwirkung)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 03.06.2004
Vorinstanz/AZ: 12 K 6536/02 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 19 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.11.2006
Erledigungs-Az: VIII R 43/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 06 07