Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 51/04
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2, AO 1977 § 173 Abs. 2
Schlagwörter Kaufpreisminderung, Rückwirkendes Ereignis, Änderung
Rechtsfrage: Kaufpreisherabsetzung als rückwirkendes Ereignis bei Sonderabschreibung nach dem FördG: Führt die in den Jahren 1996/98 erfolgte Herabsetzung des Kaufpreises für ein Wohn- und Geschäftshaus als rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 zur Änderung der in den Jahren 1992 bis 1994 in Anspruch genommenen Sonderabschreibung auf Anzahlungen nach § 4 FördG? Steht die Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO 1977 einer Änderung der Feststellungsbescheide entgegen? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 07.10.2004
Vorinstanz/AZ: 5 K 4148/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 167
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 05 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.03.2007
Erledigungs-Az: IX R 51/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 23 80