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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 9/07 |
§§: | EStG § 18, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, AO § 41 Abs. 1, BGB § 705, BGB § 134, BGB § 123, StBerG § 5 |
Schlagwörter | Steuerberater, Bestellung, Sozietät, Gesellschaftsvertrag, Nichtigkeit, Verbot, Rückabwicklung, Arglistige Täuschung |
Rechtsfrage: | Verstößt ein Gesellschaftsvertrag zwischen einem Berufsträger und einem Berufsfremden mit dem Ziel, unbefugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen zu leisten, gegen ein gesetzliches Verbot (§§ 5, 56 StBerG) mit der Folge, dass der Gesellschaftsvertrag von Beginn an als nichtig anzusehen ist (§ 134 BGB) und damit die eingetretenen Besteuerungsfolgen einer Rückabwicklung gemäß § 41 Abs. 1 AO zugänglich sind? Inwiefern kann sich eine rückwirkende Unwirksamkeit des Gesellschaftsvertrages auch aus einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach §§ 123, 124 BGB ergeben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 17.01.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4321/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 13 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.08.2010 |
Erledigungs-Az: | VIII R 44/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 44/07 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 39 50 |