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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 10/06 |
§§: | AO 1977 § 233 a Abs. 2 a, AO 1977 § 233 a Abs. 7 |
Schlagwörter | Verzinsung, Verlustabzug, Unterschiedsbetrag |
Rechtsfrage: | Sind bei einer aufgrund eines Verlustabzuges geänderten Steuerfestsetzung Modifikationen bei der Zinsberechnung aufgrund der Absätze 2 a und 7 des § 233 a AO 1977 vorzunehmen, selbst wenn sich kein zu verzinsender "Unterschiedsbetrag" ergibt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 17.01.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 4421/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 18 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.08.2006 |
Erledigungs-Az: | I R 10/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 44 13 |