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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 81/99 | 
| §§: | AO § 125, EStG § 10 d | 
| Schlagwörter | Nichtigkeit, Schätzung, Verlustabzug, Körperschaftsteuer | 
| Rechtsfrage: | Nichtigkeit von bestandskräftigen, auf einer Schätzung wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen beruhenden Körperschaftsteuerbescheiden, wenn die Berechnungsgrundlagen für die festgesetzte Steuer und der festzustellende Verlustabzug nicht dargelegt sind? | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 27.04.1999 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 1424/97 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 04 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.11.1999 | 
| Erledigungs-Az: | I B 81/99 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig | 
