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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 38/08 (BFH)
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9 Satz 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 1
Schlagwörter Imbiss, Ermäßigter Steuersatz, Lieferung, Dienstleistung, Verzehr an Ort und Stelle
Rechtsfrage: Unterliegen die Umsätze einer Imbissbude für die Abgabe von verzehrfertigen Speisen dem ermäßigten Steuersatz oder auch teilweise dem vollen Steuersatz wegen dem Vorhandensein von "Verzehrvorrichtungen"? Inwiefern handelt es sich bei der Bereitstellung von Verkaufstheken und Ablagebrettern um eine sog. "Infrastruktur"? Überwiegt das Dienstleistungselement? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.11.2007
Vorinstanz/AZ: 15 K 5796/03 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 644
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 15 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.06.2011
Erledigungs-Az: XI R 38/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren XI R 38/08 ist durch Beschluss vom 1.2.2010 bis zu den Entscheidungen des EuGH in den Verfahren C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09 ausgesetzt.- Verfahren wird fortgeführt. - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils