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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 27/08 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Renovierungskosten, Erhaltungsaufwand, Drittaufwand |
Rechtsfrage: | Erhaltungsaufwand: Sind die für die an die Mutter der Klägerin vermietete Eigentumswohnung in Auftrag gegebenen, aber vom Konto der Mutter beglichenen Handwerkerarbeiten keine bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbaren Erhaltungsaufwendungen, weil diese nicht der Erzielung von Einkünften, sondern der Befriedigung der persönlichen Wohnbedürfnisse der Mutter, die die Wohnung im unrenovierten Zustand gemietet hatte, gedient haben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2716/06 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 1113 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 30 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.11.2008 |
Erledigungs-Az: | IX R 27/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 15 46 |