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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II B 45/98 | 
| §§: | ErbStG § 3 Abs. 2 Nr. 7, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 j | 
| Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Bereicherung, Vergleich | 
| Rechtsfrage: | Gehört zu den von § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG erfaßten Vorgängen auch die Zahlung an einen Schlußerben aufgrund eines zivilgerichtlich protokollierten Vergleichs? | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 04.03.1998 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 3452/97 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 889 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 25.08.1998 | 
| Erledigungs-Az: | II B 45/98 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 52 17 | 
