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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 7/06
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f, UStG 1999 § 4 Nr. 9 Buchst. b
Schlagwörter Glücksspiel, Steuerfreiheit, Unterhaltungsgeräte, Fun-Games, Umsatzsteuer, EG, EU
Rechtsfrage: Stellen so genannte "Fun-Games" (Unterhaltungsgeräte) Glücksspiele i.S. des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG dar und können diese Umsätze deshalb von der Umsatzsteuer befreit werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.12.2005
Vorinstanz/AZ: 5 K 182/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 447
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 18 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.05.2008
Erledigungs-Az: V R 7/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 33 16