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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 65/12 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Prozesskosten, Zivilprozess, Außergewöhnliche Belastung |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei den durch eine Klage auf Zahlung von Kindesunterhalt veranlassten Prozesskosten - entgegen dem BFH-Urteil vom 12.5.2011 VI R 42/10, BFHE 234 S. 30, BStBl 2011 II S. 1015 - nicht um eine außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.10.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 836/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 18 57 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren VI R 65/12 ist durch Beschluss vom 29.4.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren GrS 1/13 ausgesetzt.-- Das Verfahren VI R 65/12 wurde mit Beschluss vom 15.9.2015 wieder aufgenommen. -- Zurücknahme der Klage |