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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 33/12 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3 |
Schlagwörter | Einkunftsgrenze, Gewinnermittlungsart, Wahlrecht, Bindung, Grenzbetrag, Kindergeld, Kind |
Rechtsfrage: | Kann bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zugrunde gelegt werden, obwohl bei der Einkommensbesteuerung des Kindes der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wurde? Besteht Bindungswirkung hinsichtlich der Ausübung des Wahlrechts? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 82/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 26 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.12.2012 |
Erledigungs-Az: | III R 33/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 08 42 |