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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 29/12 (BFH) |
§§: | EStG § 31 Satz 4, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Kinderfreibetrag, Günstigerprüfung, Verfassung |
Rechtsfrage: | Ist die Hinzurechnung von Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung des § 31 Satz 4 EStG zu unterlassen, wenn kein Kindergeld bezogen wurde? Oder ist für die Hinzurechnung alleine der Kindergeldanspruch maßgeblich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 08.05.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 15238/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 31 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.12.2012 |
Erledigungs-Az: | III R 29/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 10 64 |