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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 7/04 |
§§: | AO 1977 § 69, AO 1977 § 191 Abs. 3, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 71, AO 1977 § 37 Abs. 2 |
Schlagwörter | Geschäftsführerhaftung, Festsetzungsverjährung, Grundlagenbescheid, Haftungsbescheid, Steuerbescheid, Ablaufhemmung |
Rechtsfrage: | Haftung des GmbH-Geschäftsführers für (aufgrund fingierter Ausfuhrbelege ohne ordnungsgemäßen Buchnachweis) zu Unrecht erstattete USt: Ist der Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 191 Abs. 3 Satz 4, 2. Alternative AO 1977 i.V.m. § 171 Abs. 10 AO 1977 für einen Haftungsbescheid gehemmt, soweit und solange in offener Festsetzungsfrist ein Steuerbescheid betreffend die Steuer, für die gehaftet wird, noch ergehen kann? Kann wegen der grundsätzlichen Trennung von Steuerfestsetzungs- und Haftungsverjährung der Steuerbescheid gegen die GmbH überhaupt Grundlagenbescheid für den Haftungsbescheid des GmbH-Geschäftsführers sein? Verfahrensmängel der unterlassenen Sachaufklärung hinsichtlich der Haftungstatbestände zu § 69 AO 1977 und § 71 AO 1977. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 603/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 13 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.10.2004 |
Erledigungs-Az: | VII R 7/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 33 31 |