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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 61/09 (BFH) |
§§: | AStG § 8 Abs. 1 Nr. 3, AStG § 18, EG Art. 43, EG Art. 48 |
Schlagwörter | Outsourcing, Niederlassungsfreiheit, EG, EU, Außensteuerrecht |
Rechtsfrage: | Wird ein in käufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG bei Auslagerung von Geschäftstätigkeiten auf eine Managementgesellschaft unterhalten? Niederlassungsfreiheit: Erforderlichkeit des Tätigwerdens im oder vom Aufnahmeland? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.05.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 476/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 1721 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 30 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.10.2010 |
Erledigungs-Az: | I R 61/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 40 19 |