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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V B 169/00
§§: AO § 163, AO § 233 a Abs. 1, AO § 239 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Erlass, Billigkeitserlass, Nachforderungszinsen, Steuerzinsen
Rechtsfrage: Erlass von Nachforderungszinsen: Ist bei der Prüfung, ob der Steuerpflichtige durch die verspätete Steuerfestsetzung keinen Vorteil oder Nachteil hatte, auch bei verbundenen Unternehmen jedes Unternehmen gesondert zu betrachten?
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 29.06.2000
Vorinstanz/AZ: II 509/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 1156
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 62 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2000
Erledigungs-Az: V B 169/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 64 96