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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II B 21/00 |
§§: | AO § 163, AO § 227, ErbStG § 6 Abs. 1 |
Schlagwörter | Billigkeit, Unbilligkeit, Erbschaftsteuer, Nießbrauchsvermächtnis, Vorerbschaft, Erlaß |
Rechtsfrage: | Frage der Unbilligkeit i.S. der §§ 163 und 227 AO, wenn die tatsächlich gewählte zivilrechtliche Gestaltung zu einer vermeidbaren erheblichen erbschaftsteuerlichen Steuerbelastung führt (Nießbrauchsvermächtnis statt Vorerbschaft)? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1952/96 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 280 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 59 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.12.2000 |
Erledigungs-Az: | II B 21/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |