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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 9/14 (BFH)
§§: UStG § 18 Abs. 9
Schlagwörter Vorsteuervergütung, Ausschlussfrist, Amtlicher Vordruck
Rechtsfrage: 1. Ist ein Antrag auf Vorsteuervergütung, der innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gestellt worden ist bzw. in dem nicht alle vorgesehenen entscheidungserheblichen Angaben und Erklärungen abgegeben worden sind, unwirksam? - 2. Kann nach Ablauf der Vergütungsfrist die zur Entscheidung über den Vergütungsantrag erhebliche Erklärung über die Verwendung aufgeführter Leistungen für Zwecke des Unternehmens gemäß Abschnitt 9 Buchst. a des Vordrucks nachgetragen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 21.03.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 586/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1052
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 14 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.09.2015
Erledigungs-Az: V R 9/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 25 60