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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 37/14 (BFH) |
§§: | EnergieStG § 60 Abs. 1, AO § 118 |
Schlagwörter | Energiesteuer, Entlastung, Zahlung, Ablaufhemmung |
Rechtsfrage: | Entlastung von der Energiesteuer für Dieselkraftstoff, wegen Zahlungsausfalls beim Abnehmer. Enthält ein Bescheid, in dem über die Entlastung für zwei Kraftstofflieferungen entschieden wird, zwei selbständige Verwaltungsakte, von denen auch einer allein angefochten werden kann? Wurde zwischen Lieferer und Warenempfänger ein Eigentumsvorbehalt vereinbart (kein Hinweis auf der Vorderseite der Rechnung auf die rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 17.06.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 98/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 29 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.11.2015 |
Erledigungs-Az: | VII R 35, 37/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 05 03 |