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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 55/03 |
§§: | AO 1977 § 42, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 6 |
Schlagwörter | Beschränkte Steuerpflicht, Gestaltungsmissbrauch, Zwischengesellschaft, Zurechnung, Vermietung |
Rechtsfrage: | Zurechnung von Vermietungstätigkeiten im Inland: Liegt in der Zwischenschaltung von inländischen Gesellschaften, die fast ausschließlich mit Fremdkapital ausgestattet sind, durch eine niederländische Kapitalgesellschaft bei der Vermietung von inländischen Immobilien ein Gestaltungsmissbrauch, so dass ihr die Vermietungseinkünfte im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zuzurechnen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 12.05.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 4810/00 K |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 35 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.11.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 55/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 25 58 |