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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 5/15 (BFH)
§§: EStG § 2 a Abs. 3 Satz 5, EStG § 10 d Abs. 4 Satz 6, EStG 1997 § 10 d Abs. 3, AO § 181 Abs. 5, EStG § 52 Abs. 3
Schlagwörter Hinzurechnung, Feststellung, Verjährung, Verlust
Rechtsfrage: Hinzurechnung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten/Eintritt der Feststellungsverjährung: Ist § 10 d Abs. 4 Satz 6 Halbsatz 2 EStG (i.d.F. des JStG 2007) i.V.m. § 181 Abs. 5 AO im Rahmen einer gesonderten Feststellung nach § 2 a Abs. 3 Satz 5 EStG (a.F.) entsprechend anwendbar? War das Finanzamt berechtigt, die Feststellungen erst nach Ablauf der (regulären) Feststellungsfrist nachzuholen, ohne dass es darauf ankommt, ob es die Feststellungen i.S. dieser Vorschrift pflichtwidrig unterlassen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.11.2014
Vorinstanz/AZ: 6 K 4079/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 04 26
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision