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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1208/15 (BVerfG)
§§: EStG 2002 § 33, BGB § 1741, GG Art. 6
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Kind, Adoption, Kinderwunsch
Rechtsfrage: Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Adoption eines Kindes als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 10.03.2015
Vorinstanz/AZ: VI R 60/11
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 249 S. 468, BStBl 2015 II S. 695
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 15 01
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 13.06.2016
Erledigungs-Az: 2 BvR 1208/15
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen