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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 50/09 (BFH) | 
| §§: | GG Art. 100 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Solidaritätszuschlag, Verfassungsmäßigkeit | 
| Rechtsfrage: | Solidaritätszuschlag 2005: Ist die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für das Jahr 2005 mangels zeitlicher Befristung des Solidaritätszuschlaggesetzes verfassungswidrig? Ist die Rechtsfrage gegebenenfalls an das Bundesverfassungsgericht vorzulegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 18.08.2009 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 108/08 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 35 87 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 21.07.2011 | 
| Erledigungs-Az: | II R 50/09 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren II R 50/09 ruht bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 3/10. - Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 29 45 | 
