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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 59/10 (BFH) |
§§: | EStG § 31 Satz 4, StÄndG 2003 , GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Kinderfreibetrag, Günstigerprüfung, Einkommensteuer, Verfassung |
Rechtsfrage: | Ist die Hinzurechnung von Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung des § 31 Satz 4 EStG zu unterlassen, wenn weder ein Kindergeldantrag gestellt noch Kindergeld bezogen wurde? Oder ist für die Hinzurechnung alleine der Kindergeldanspruch maßgeblich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.01.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2364/08 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 650 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 09 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.09.2012 |
Erledigungs-Az: | V R 59/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 27 96 |