Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 56/10 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 Buchst. b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Büro, Arbeitszimmer, Immobilie, Vermietung
Rechtsfrage: Büro für Immobilienverwaltung als außerhäusliches Arbeitszimmer: Sind Aufwendungen für einen im eigengenutzten Zweifamilienhaus der Kläger befindlichen Büroraum, dessen Verbindung zu den Privaträumen der Kläger abgeteilt worden ist und der über einen eigenen Zugang als Büro für Immobilienverwaltung (mehr als 50 Mietverhältnisse) verfügt, in voller Höhe oder nur in der für häusliches Arbeitszimmer geltenden Höhe (hier: § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG 2002) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar? Begriff "außerhäusliches Arbeitszimmer"? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 09.09.2010
Vorinstanz/AZ: 10 K 944/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 36 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.06.2012
Erledigungs-Az: IX R 56/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 27 23