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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 79/01
§§: UmwStG § 20 Abs. 2
Schlagwörter Teilwert, Halbfertige Arbeiten, Einbringung, Umwandlung, Wahlrecht, Stille Reserven
Rechtsfrage: Darf eine GmbH bei der Einbringung der Kommanditanteile einer früheren KG in die GmbH das Wahlrecht nach § 20 UmwStG in der Weise ausüben, dass 90 v.H. der stillen Reserven in den erworbenen teilfertigen Arbeiten aufgedeckt werden, indem der Bilanzansatz mit 90 v.H. der Teilwerte erfolgte? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 10.07.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 2363/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 81 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.07.2002
Erledigungs-Az: I R 79/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 95 27