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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 14/05 |
| §§: | EStG § 13 a Abs. 1 Satz 2, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, AO 1977 § 141 |
| Schlagwörter | Land- und Forstwirtschaft, Durchschnittssatzgewinnermittlung, Mitteilungsfrist, Buchführungspflicht |
| Rechtsfrage: | Wechsel der Gewinnermittlungsart bei Land- und Forstwirten: Muss die Mitteilung über den Wegfall der Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen dem Steuerpflichtigen spätestens 1 Monat vor Beginn der Verpflichtung zur Gewinnermittlung nach § 4 EStG bekannt gegeben werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 07.05.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 16/01 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1446 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 44 18 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 29.03.2007 |
| Erledigungs-Az: | IV R 14/05 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 25 18 |