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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 21/03 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Telearbeitsplatz, vorab entstandene Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen sind die Aufwendungen einer Baumaßnahme für ein Arbeitszimmer als häuslicher Telearbeitsplatz unter dem Gesichtspunkt vorab entstandener Werbungskosten abziehbar? Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung eines angestellten Versicherungsmathematikers, der das Arbeitszimmer an drei Tagen in der Woche nutzt und an zwei Tagen in der Hauptverwaltung des Arbeitgebers tätig ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 23.10.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2741/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 29 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.05.2006 |
Erledigungs-Az: | VI R 21/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 25 29 |