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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1864/06 (BVerfG) |
§§: | EStG 2002 § 66, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 1, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2 Buchst. a, VO (EWG) Nr. 574/72 Art. 10 Abs. 1 Buchst. a |
Schlagwörter | Differenzkindergeld, Gesetz, Grenzgänger, Kindergeld, Kinderzulage, Rückwirkung, Schweiz, Teilkindergeld, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Arbeitnehmer, Ausland |
Rechtsfrage: | Kein Anspruch auf Differenzkindergeld, wenn beide Elternteile Grenzgänger sind? - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 24.03.2006 |
Vorinstanz/AZ: | III R 42/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2006 S. 1639 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 33 96 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 24.08.2009 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1864/06 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |