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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 27/11 (BFH)
§§: EStG § 18, EStG § 3 Nr. 11, EStG § 3 c Abs. 1, SGB VIII § 33, SGB VIII § 34
Schlagwörter Betreuungsleistungen, Jugendhilfe, Selbständige Arbeit, Steuerfreiheit, Erziehungsbeihilfe
Rechtsfrage: Fallen Zahlungen, die von einem freien Träger der Jugendhilfe aufgrund von sog. Erziehungsstellenverträgen für die Vollzeitbetreuung von Pflegekindern geleistet werden, unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 11 EStG? Wie sind bei einer teilweise oder vollumfänglich bestehenden Steuerpflicht dieser Zahlungen die hieraus resultierenden Einkünfte zu ermitteln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 31.05.2011
Vorinstanz/AZ: 13 K 144/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 07 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.11.2014
Erledigungs-Az: VIII R 27/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 13 38