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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 30/11 (BFH) |
§§: | GewStG § 31 Abs. 5, GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 1, AO § 12 |
Schlagwörter | Gewerbesteuerzerlegung, Personengesellschaft, Arbeitslohn, Geschäftsführung, Betriebsstätte |
Rechtsfrage: | Ist für Zwecke der Gewerbesteuerzerlegung einer GmbH & Co. KG, an der ausschließlich Kapitalgesellschaften beteiligt sind, ein fiktiver Unternehmerlohn für die Komplementär-GmbH anzusetzen? Sind Vergütungen, die die KG für die Führung ihrer Geschäfte an leitende Angestellte der Kommanditistinnen gezahlt hat, als Arbeitslöhne im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG zu berücksichtigen? In welchen Gemeinden wurden im Streitjahr Betriebsstätten unterhalten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.06.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 73/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 29 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.11.2014 |
Erledigungs-Az: | IV R 30/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 03 35 |