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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 90/07 (BFH)
§§: UStG 2005 § 3 Abs. 9, UStG 2005 § 12 Abs. 2 Nr. 1, UStG 2005 § 12 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Sonstige Leistung, Verzehr an Ort und Stelle, Verzehr, Tarif, Regelsteuersatz, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: 1. Sind Umsätze aus dem Verkauf von Hot Dogs, Nachos und Popcorn im Eingangsbereich zu Kinosälen ermäßigt zu besteuern, wenn der erbrachten Leistung wegen fehlender Verzehrvorrichtungen kein restaurationsartiger Charakter beizumessen ist? - 2. Führt allein die Zubereitung des Fingerfoods zur Annahme einer sonstigen Leistung (Dienstleistung) nach § 3 Abs. 9 UStG 2005, die dem Regelsteuersatz unterliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 12.11.2007
Vorinstanz/AZ: 5 K 7371/05 B
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 253
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 05 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.02.2009
Erledigungs-Az: V R 90/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 25 70