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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 44/03 |
§§: | DBA-Schweiz Art. 10, EStG § 50 d, KStG § 52 |
Schlagwörter | Schweiz, Dividende, Freistellungsbescheid, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuervergütung |
Rechtsfrage: | Ablehnung eines Freistellungsbescheids i.S. des § 50 d EStG: Kann das FA die Kapitalertragsteuer einer Schweizer Holding (die zu mehr als 20 v.H. an einer inländischen GmbH beteiligt ist), die auf die Vergütung des Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrags der GmbH gemäß § 52 KStG für 1990 einbehalten worden ist, nur bis auf einen Betrag von 5 v.H. freistellen, weil es sich bei der Körperschaftsteuervergütung auch um Dividenden i.S. des Art. 10 DBA-Schweiz handelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 02.04.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 5994/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 31 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.02.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 44/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 21 40 |