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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 76/08 (BFH) |
§§: | EStG § 51 a Abs. 2 Satz 2, EStG § 3 Nr. 40, EStG § 10 d |
Schlagwörter | Kirchensteuer, Halbeinkünfteverfahren, Verlustvortrag |
Rechtsfrage: | Bemessung der Kirchensteuer: Erforderlichkeit einer Modifizierung der in § 51 a Abs. 2 Satz 2 EStG angeordneten Hinzurechnung von nach § 3 Nr. 40 EStG steuerbefreiten Beträgen in Fällen noch nicht verbrauchter Verlustvorträge? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.07.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 148/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 37 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.07.2009 |
Erledigungs-Az: | I R 76/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 28 67 |