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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 49/97 |
§§: | UStG § 3a Abs. 1 J: 1993, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 J: 1993, AO 1977 § 12, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Betriebsstätte, Verfügungsmacht, Subunternehmen, Unternehmen |
Rechtsfrage: | Ist das Vorliegen einer Betriebsstätte des Hauptunternehmers i.S. von § 12 Satz 1 AO bei Einschaltung eines selbständigen Subunternehmens nur dann anzunehmen, wenn (auch) der Hauptunternehmer Verfügungsmacht über die von dem Subunternehmen im Drittland genutzte Geschäftseinrichtung hat und außerdem eine laufende Beaufsichtigung und Überwachung der Tätigkeiten des Subunternehmens vor Ort durch Arbeitnehmer des Hauptunternehmers stattfindet? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.04.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3417/94 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 1063 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.12.1998 |
Erledigungs-Az: | V R 49/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 58 17 |