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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 43/01
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 12 Nr. 2
Schlagwörter Dauernde Last, Vermögensübergabe, Versorgung, Vertrag, Angehörige
Rechtsfrage: Im Zusammenhang mit einer Hofübergabe (neben einem Wohnungsrecht sowie der Hege und Pflege) vereinbarte Barzahlungen an die Eltern als dauernde Last. Tatsächliche Durchführung des Altenteilsvertrages, wenn von einer festgelegten Wertsicherungsklausel bisher kein Gebrauch gemacht wurde und keine Anpassung der Zahlungen erfolgt ist? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.10.2000
Vorinstanz/AZ: 15 K 4938/00 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 83 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.03.2004
Erledigungs-Az: X R 43/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 30 24