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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 118/99 | 
| §§: | EStG § 33 c | 
| Schlagwörter | Kinderbetreuungskosten, Bundesverfassungsgericht | 
| Rechtsfrage: | In welcher Höhe können beiderseits berufstätige und zusammenveranlagte Eheleute im Streitjahr 1983 Kinderbetreuungskosten abziehen, wenn sie die Unvereinbarkeit des § 33c EStG mit Art. 6 GG vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten haben? - Zulassung durch FG | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 18.09.1989 | 
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 13158/85 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 58 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 03.07.2002 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 118/99 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 02 31 | 
