
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-378/15 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 2006/112/EG Art. 168, Richtlinie 2006/112/EG Art. 173, Richtlinie 2006/112/EG Art. 174, Richtlinie 2006/112/EG Art. 175 |
Schlagwörter | EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Hilfsumsätze, Nebenumsätze, Vorsteuerabzug, Effektivität, Neutralität, Italien |
Rechtsfrage: | Stehen die Art. 168, 173, 174 und 175 der RL 2006/112/EG bei einer Auslegung anhand der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Effektivität und der Neutralität, wie sie sich im Gemeinschaftsrecht herausgebildet haben, im Hinblick auf die Ausübung des Abzugsrechts nationalen Rechtsvorschriften (speziell Art. 19 Abs. 5 und Art. 19 bis des Dekrets Nr. 633/1972 des Präsidenten der Republik) und der Praxis der nationalen Steuerverwaltung entgegen, wonach - auch für die Bestimmung der sogenannten Hilfs- bzw. Nebenumsätze - auf die Zusammensetzung des Geschäftsvolumens des Unternehmers abzustellen ist, ohne dass eine Berechnungsmethode vorgesehen wäre, die sich auf die Zusammensetzung und die tatsächliche Zweckbestimmung der Erwerbe gründet und die objektiv den Anteil der angefallenen Kosten widerspiegelt, der tatsächlich auf die einzelnen - besteuerten und nicht besteuerten - Tätigkeiten, die der Steuerpflichtige ausgeübt hat, entfällt? |
Vorinstanz: | Commissione Tributaria Regionale di Roma (Italien) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2015 Nr. C 337 S. 4 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 14.12.2016 |
Erledigungs-Az: | Rs C-378/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 00 21 |