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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 41/17 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, SGB V § 53 Abs. 1, SGB V § 65 a
Schlagwörter Krankenversicherung, Prämie, Vorsorgeaufwendungen, Beitragsrückerstattung, Kürzung
Rechtsfrage: Ist eine von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgezahlte Prämie für die Nichtinanspruchnahme bestimmter ärztlicher Leistungen, die - ausgehend von der vom Versicherungspflichtigen gewählten Tarifklasse (entsprechend der Höhe seiner beitragspflichtigen Einnahmen) - auch an etwaige Eigenbeteiligungen (Selbstbehalte) gekoppelt ist, bei der Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen wie eine Beitragsrückerstattung in Abzug zu bringen? - Oder: Werden die Vorsorgeaufwendungen nicht gemindert, weil die Versicherungsbeiträge in keinem - logischen - Verhältnis zu der davon unabhängigen Prämie stehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 10.10.2017
Vorinstanz/AZ: 6 K 6119/17
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2018 S. 104
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 23 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.06.2018
Erledigungs-Az: X R 41/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 12 57