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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 25/13 (BFH)
§§: ErbStG § 13 a Abs. 1 Satz 1, ErbStG § 13 a Abs. 2, ErbStG § 13 a Abs. 5 Nr. 4
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Behaltensfrist, Anteil
Rechtsfrage: Rückwirkende Versagung der Begünstigung für Betriebsvermögen bei einer Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch die Rechtsnachfolger des verstorbenen Erben innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist. Endet die fünfjährige Behaltensfrist für Betriebsvermögen nach § 13 a Abs. 5 Nr. 4 ErbStG a.F. vorzeitig mit dem Tod des Ersterwerbers? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 12.06.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 204/11 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 26 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.12.2013
Erledigungs-Az: II R 25/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache