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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 39/12 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
Schlagwörter Dauernde Last, Vermögensübergabe, Versorgung, Zinsen, Herstellung, Einfamilienhaus
Rechtsfrage: Abzug von anlässlich einer Grundstücksübertragung vereinbarter Versorgungsleistungen als dauernde Last, wenn das Grundstück sogleich veräußert und der Erlös zur Begleichung der Herstellungskosten eines selbstgenutzten Einfamilienhauses verwendet wurde? Nachweis der Verwendung für den Erwerb eines ausreichend ertragbringenden Reinvestitionsguts? Liegen ersparte Zinsen i.S. einer unschädlichen Umschichtung auch dann vor, wenn die Herstellung ertragbringenden Vermögens unmittelbar aus dem umgeschichteten Vermögen finanziert wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 24.02.2011
Vorinstanz/AZ: 11 K 3859/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 05 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.07.2014
Erledigungs-Az: X R 39/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 34 41