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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 53/04 |
§§: | DBA FRA Art. 13 Abs. 5 Buchst. c |
Schlagwörter | Grenzgänger, Frankreich, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | Berücksichtigung nur ganzer Tage zur Prüfung der Grenzgängereigenschaft nach DBA-Frankreich: Sind nur ganze Tage bei der Berechnung der für die Grenzgängereigenschaft eines Stpfl. mit Wohnsitz im französischen und Arbeitsort im inländischen Grenzgebiet nach Art. 13 Abs. 5 Buchst. c DBA-Frankreich maßgeblichen Grenze von 45 Tagen zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 29.04.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 305/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 26 15 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |