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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1375/16 (BVerfG)
§§: KStG 2002 i.d.F. vom 16.5.2003 § 37, KStG 2002 i.d.F. vom 16.5.2003 § 40 Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1
Schlagwörter Körperschaftsteuerguthaben, Körperschaftsteuerminderung, Liquidation, Verfassung
Rechtsfrage: 1. Ist es verfassungsrechtlich zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Realisation des Körperschaftsteuerguthabens bis zum Inkrafttreten des SEStEG ausschüttungsabhängig ausgestaltet hat? - 2. Ist die gesetzliche Begrenzung der Körperschaftsteuerminderung auf 1/6 des im Rahmen einer Liquidation verteilten Vermögens, die bei unzureichender Kapitalausstattung einer Kapitalgesellschaft zu einem endgültigen Verlust von Körperschaftsteuerguthaben führen kann, verfassungsrechtlich zu beanstanden? - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 02.02.2016
Vorinstanz/AZ: I R 21/14
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 253 S. 126, BFH/NV 2016 S. 1113
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 11 12
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 30.11.2023
Erledigungs-Az: 2 BvR 1375/16
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen