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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-600/10 (EuGH)
§§: AEUV Art. 63, EWR-Vertrag Art. 40
Schlagwörter EG, EU, Pensionsfonds, Pensionskassen, Zinsen, Dividenden
Rechtsfrage: Hat Deutschland gegen seine Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV sowie aus Art. 40 EWR-Vertrag verstoßen, indem es Rechtsvorschriften beibehalten hat, nach denen Dividenden, die an beschränkt steuerpflichtige Pensionsfonds gezahlt werden sowie Zinsen, die an solche Pensionsfonds und an beschränkt steuerpflichtige Pensionskassen gezahlt werden, steuerlich ungünstiger behandelt werden als Dividenden bzw. Zinsen, die an unbeschränkt steuerpflichtige Pensionskassen bzw. unbeschränkt steuerpflichtige Pensionsfonds gezahlt werden?
Vorinstanz: Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 80 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 22.11.2012
Erledigungs-Az: Rs C-600/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 33 76