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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 53/03
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Ferienwohnung, Einkünfteerzielungsabsicht
Rechtsfrage: Ist bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietete oder hierfür bereitgehaltene Ferienwohnungen die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen anhand einer Prognoserechnung nicht generell ausgeschlossen und zumindest in Extremfällen zulässig? - Liegt ein solcher Ausnahmefall vor, wenn über einen längeren Zeitraum die vereinnahmten Mieten nicht einmal ausreichen, die laufenden Bewirtschaftungskosten zu decken? - Ist bei verlustgezeichneten Immobilien, bei denen ein Totalüberschuss von vornherein als ausgeschlossen erscheint, neben einem möglichen privaten Veräußerungsgewinn der Steuerersparniseffekt als privates Veranlassungsmoment für die Verlusthinnahme maßgebend? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 11.06.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 6534/99 E, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 44 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.02.2005
Erledigungs-Az: IX R 53/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 25 83