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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 30/06 |
§§: | ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1, ErbStG § 12 Abs. 1, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, ErbStG § 17 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, AO 1977 § 38, AO 1977 § 37 Abs. 2, AO 1977 § 218 Abs. 1, AO 1977 § 45 Abs. 1 |
Schlagwörter | Steuererstattungsanspruch, Steuernachzahlung, Erbschaftsteuer, Entstehung, Festsetzung, Versorgungsfreibetrag, Gleichheitssatz, Familie, Verfassungswidrigkeit |
Rechtsfrage: | Revision: Unter welchen Voraussetzungen (Entstehung der Steuer und Festsetzung durch Steuerbescheide ?) und in welcher Höhe sind erbschaftsteuerrechtlich die Einkommensteuer-Erstattungsansprüche und -nachzahlungen, die aus Zusammenveranlagungen resultieren, beim Erben (hier Ehegatte) anzusetzen? - Anschlussrevision: Sind erbschaftsteuerrechtlich die Ansprüche aus der Hinterbliebenenversorgung der Witwe eines zu 50 % an einer GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG steuerbar oder verstößt der Ansatz des Kapitalwerts gegen Art. 3 Abs. 1 GG? - Ist der Versorgungsfreibetrag nach § 17 Abs. 1 ErbStG 1974 insbesondere bei jungen Hinterbliebenen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 14.02.2006 |
Vorinstanz/AZ: | III 214/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 1076 und 1080 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 27 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.01.2008 |
Erledigungs-Az: | II R 30/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 14 75 |