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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 37/01 | 
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 S. 2 | 
| Schlagwörter | Tantieme, Angemessenheit, Gesellschaftergeschäftsführer, Verdeckte Gewinnausschüttung, Fremdvergleich | 
| Rechtsfrage: | Sind die Tantieme-Vergütungen der Gesellschafter-Geschäftsführer einer in einer stark wachstumsorientierten Branche tätigen GmbH bei gering veranschlagter Grundvergütung teilweise als unangemessen anzusehen, weil sie die Höhe der Grundvergütungen deutlich übersteigen (verdeckte Gewinnausschüttungen)? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 30.01.2001 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 8671/97 K, G, F, AO | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 48 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 10.07.2002 | 
| Erledigungs-Az: | I R 37/01 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 07 19 | 
